Allgemeine Vertragsbedingungen für die Buchung der Skireise Davos / Schweiz 15.03. - 22.03.2025
Anmeldung und Bezahlung
Bitte buchen Sie die Reise online über das Buchungsportal des Hochschulsports. Direkt nach Buchung wird eine Teilzahlung von 90,- € auf das Universitätskonto, welches auf der Buchungsbestätigung aufgeführt wird, fällig. Bitte überweisen Sie zeitnah. Ihre Buchung erlischt, wenn die Anzahlung nicht innerhalb von 5 Werktagen auf dem Universitätskonto eintrifft. Sollten Sie Ihre Buchung nicht wahrnehmen wollen, so können Sie diese selbstständig in Ihrem Account löschen.
Die Restzahlung wird bis zum 14. Januar 2025 auf ein Konto unseres Vertragspartners E&P fällig. Hierfür wird allen Teilnehmenden ein individualisierter Zugang zu dessen Portal eingerichtet. Jede/r Teilnehmende kann dann weitere Zusatzleistungen wie beispielsweise Bettwäsche, veganes Essen, ein Zusatzfrühstück oder Leihski hinzubuchen. Hierfür wird jeder Person von E&P eine individuelle Rechnung erstellt.
Teilnahmeberechtigung
Teilnehmen können alle Studierenden der Universitäten Heidelberg und Mannheim sowie der Pädagogischen Hochschule Heidelberg.
Der validierte Studierendenausweis ist bei der Vorbesprechung am 15.01.25 vorzulegen.
Bedienstete und Gäste können aufgund der hohen Nachfrage leider nicht berücksichtigt werden.
Leider können auch keine reinen AnfängerInnen in den Skikursen betreut werden, Voraussetzung ist das sichere Befahren von blauen Pisten. Für reine AnfängerInnen besteht die Möglichkeit eines Anfängerkurses bei örtlichen Skischulen auf eigene Kosten.
Rücktritt
Im Falle eines Rücktritts sind wir aufgrund der Vertragsbedingungen mit unserem Partner E&P-Reisen zu folgenden Konditionen gezwungen:
Die Rücktrittsgebühr beträgt pro Person mindestens 90,- € bzw. in Prozent des Gesamtreisepreises
bis 90 Tage vor Reisebeginn 25%
bis 35 Tage vor Reisebeginn 50%
bis 19 Tage vor Reisebeginn 80%
weniger als 19 Tage vor Reisebeginn 100%
Für die Gebührenberechnung ist das Datum des Eingangs des Rücktritts in Schriftform beim Hochschulsportsekretariat entscheidend.
Der Hochschulsport behält sich vor, im Einzelfall einen nachweislich höheren Schaden in Rechnung zu stellen. Nichterscheinen bei Reiseantritt, z.B. durch verpasste Anschlussverbindungen, gilt nicht als Rücktritt. Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich erst nach Abschluss der Veranstaltung.
Umbuchung / Ersatzperson
Tritt eine Person bis 35 Tage vor Reisebeginn zurück und stellt eine Ersatzperson, wird lediglich eine Umbuchungsgebühr von 90,- € erhoben. Voraussetzung ist die fristgerechte schriftliche Anzeige des Ersatzes mit vollständiger Angabe aller Daten der Ersatzperson sowie die Reisebuchung durch diese Ersatzperson. Erfolgt die Anzeige nach dem 35. Tage vor Reisebeginn, gelten die allgemeinen Fristen für einen Rücktritt.
Vorzeitige Abreise
Eine vorzeitige Abreise ist kein Grund für eine Rückerstattung der Kosten.
Rücktritt durch den Hochschulsport bzw. des Vertragspartners E&P-Reisen
Muss ein Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl, aus Gründen von höherer Gewalt oder aus Gründen, welche die Universität nicht selbst verschuldet hat, abgesagt werden, erhalten die TeilnehmerInnen den eingezahlten Betrag zurück. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Ohne Einhaltung einer Frist kann der Hochschulsport vom Buchungsvertrag zurücktreten, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig und vertragswidrig stört oder die Teilnahmegebühr nicht vertragsgemäß bezahlt.
Ortstaxe
Die Ortstaxe ist bereits im Reisepreis enthalten.