Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Nutzungsbedingungen, Ausweisen, Kursentgelten und der Bezahlung innerhalb der verschiedenen Berechtigungskreise. 

 

Für alle Angebote des Hochschulsports gilt die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der jeweils aktuellen Fassung. Nach dieser gilt momentan:

Die 3G-Regel wurde aufgehoben. In allen Bereichen der Universität gilt für alle Anwesenden bei Unterschreitung des Mindestabstands in den Innenräumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Es besteht jedoch keine Maskenpflicht während der Sportausübung!

 

Wir weisen darauf hin, dass das zukünftige Eintreten verschiedenster Warn- oder Alarmstufen gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg kein Anspruch auf kostenfreie Stornierung  oder Rückerstattung bereits geleisteter Kursentgelte begründet. 

 

Für alle Kursangebote in den Gebäuden INF 700, 710 und 720 ist ein Teilnahmeticket erforderlich, welches am Kurstag ab 7.00 Uhr erstellt werden kann und welches die maximale Auslastung jedes Kurstermins regelt. Das Teilnahmeticket ist im persönlichen Login-Bereich abrufbar, auf den Namen des Kursbuchenden individualisiert und darf nicht auf andere Personen übertragen werden. Im Falle einer unberechtigten Übertragung auf andere Personen erlischt die Nutzungsberechtigung für den Hochschulsport!

 

 
zum Seitenanfang/up