Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Nutzungsbedingungen, Ausweisen, Kursentgelten und der Bezahlung innerhalb der verschiedenen Berechtigungskreise.
Voraussetzung für die Nutzung der Kursangebote des Hochschulsports ist ein validierter Studierendenausweis oder ein gültiger Bedienstetensportausweis bzw. Gästesportausweis. Für Exkursionen, Touren und Einzelveranstaltungen wird kein Hochschulsportausweis benötigt.
Wie funktioniert die Teilnahme?
Alle Kursangebote des Hochschulsports können nur nach Anmeldung besucht werden. Für die Kurse in den Gebäuden INF 700, 710 (OSP-Bad) und 720 ist ein Teilnahmeticket erforderlich, welches ab 22.00 Uhr des Vortages angefragt werden kann. Am Kurstag ab 7.00 Uhr versendet unser System die Tickets. Über den gesamten Kurstag hinweg können freie Tickets bis Kursbeginn abgerufen werden. Der erzeugte individuelle QR-Code ist abends an den Halleneingängen vorzuweisen.
Für CARD-Kurse gilt: Falls mehr Anfragen als Plätze in einem CARD-Kurs vorliegen, wird morgens um 7.00 Uhr eine Verlosung durchgeführt. Im Anschluss werden die Tickets bzw. die Ticketabsagen versandt. Werden im Verlauf des Tages Tickets zurückgegeben, können diese ebenfalls über den gesamten Tag abgerufen werden.
Das Teilnahmeticket ist im persönlichen Login-Bereich abrufbar, auf den Namen der Kursbuchenden individualisiert und darf nicht auf andere Personen übertragen werden. Im Falle einer unberechtigten Übertragung auf andere Personen erlischt die Nutzungsberechtigung für den Hochschulsport!
Manche Kurse, die im Freien, im Wassersportzentrum oder an externen Sportstätten stattfinden, erfordern kein Teilnahmeticket. Dies ist dann bei der jeweiligen Kursbeschreibung vermerkt. In diesen Fällen haben die Trainer*innen eine Teilnehmendenliste.
Studierende
Wer gilt als Studierende*r?
Zum Berechtigungskreis „Studierende“ zählen ausschließlich Studierende der folgenden Einrichtungen:
- Universität Heidelberg
- Pädagogische Hochschule Heidelberg
- Universität Mannheim
Studierende anderer Einrichtungen (SRH, BA Mannheim etc.) können eine Zugangsberechtigung zum Hochschulsport im Berechtigungskreis „Gäste“ erhalten.
Was zählt als Nachweis zur Teilnahme am Hochschulsport?
Zur Teilnahme am Hochschulsport muss ein gültiger (validierter) Studierendenausweis (alternativ: Immatrikulationsbescheinigung) für das jeweils aktuelle Semester vorgezeigt werden.
Was kostet die Teilnahme am Hochschulsport?
Für die Teilnahme an den Kursangeboten des Hochschulsports wird ein entsprechendes Entgelt erhoben. Dieses ist in der jeweiligen Kursbeschreibung aufgeführt.
Wie kann bezahlt werden?
Studierende können die Kursgebühr entweder überweisen oder alternativ mit ihrem Studierendenausweis oder einer CampusCard (erhältlich in den ServiceCentern und den Cafés des Studierendenwerks gegen fünf Euro Kaution) vor Ort im Hochschulsportsekretariat bezahlen.
Die Kursbuchung ist erst nach Zahlungseingang gültig. Beachten Sie, dass bei Überweisungen die Verbuchung innerhalb der Universität einige Werktage erfordert. Ihr Buchungsanspruch erlischt, wenn die Kursgebühr nicht innerhalb von fünf Werktagen bei uns eintrifft. Sollte Ihre Zahlung trotz rechtzeitiger Überweisung am 5. Tag nicht gutgeschrieben sein, so senden Sie bitte einen Nachweis der Überweisung per E-Mail an das Hochschulsportsekretariat.
Was ist zum Hochschulsport mitzubringen?
Mitzubringen sind:
- gültiger/validierter Studierendenausweis
- Teilnahmeticket für die gebuchte Veranstaltung
- Sportkleidung
- ein separates Paar saubere Hallenschuhe; Sportschuhe, die im Freien (z.B. Parkplatz oder Freianlagen) getragen wurden, sind in den Hallen nicht zugelassen
- ein Handtuch für Fitnessveranstaltungen
Bedienstete
Wer gilt als Bedienstete*r?
Zum Berechtigungskreis „Bedienstete“ zählen ausschließlich Mitarbeitende der folgenden Einrichtungen:
- Universität Heidelberg & Universitätskliniken
- Pädagogische Hochschule Heidelberg
- Universität Mannheim
- Deutsches Krebsforschungszentrum
- Max-Planck-Institute Heidelberg
- NCT
- HeiGIT
Was zählt als Nachweis zur Teilnahme am Hochschulsport?
Zur Teilnahme am Hochschulsport muss ein gültiger Bedienstetensportausweis vorgezeigt werden, welcher im Hochschulsportsekretariat zu beantragen ist. Hierzu ist Folgendes notwendig:
- aktueller Beschäftigungsnachweis (formlose Bescheinigung Ihrer Dienststelle mit Angabe der Beschäftigungslaufzeit)
- Ausstellungs-/Verlängerungsgebühr
Was kostet die Teilnahme am Hochschulsport?
Die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Bedienstetensportausweis mit der aktuellen Semestermarke beträgt pro Semester 5,- €. Für die Teilnahme an den Sport- und Bewegungskursen wird ein entsprechendes Kursentgelt erhoben, welches in der Kursbeschreibung aufgeführt ist.
Wie kann bezahlt werden?
Bedienstete können das Kursentgelt überweisen oder alternativ vor Ort im Hochschulsportsekretariat mit einer CampusCard (erhältlich in den ServiceCentern des Studierendenwerks gegen fünf Euro Kaution) bezahlen.
Die Kursbuchung ist erst nach Zahlungseingang gültig. Beachten Sie, dass bei Überweisungen die Verbuchung innerhalb der Universität einige Werktage erfordert. Ihr Buchungsanspruch erlischt, wenn die Kursgebühr nicht innerhalb von fünf Werktagen bei uns eintrifft. Sollte Ihre Zahlung trotz rechtzeitiger Überweisung am 5. Tag nicht gutgeschrieben sein, so senden Sie bitte einen Nachweis der Überweisung per E-Mail an das Hochschulsportsekretariat.
Was ist zum Hochschulsport mitzubringen?
Mitzubringen sind:
- gültiger Bedienstetensportausweis
- Teilnahmeticket für die gebuchte Veranstaltung
- Sportkleidung
- ein separates Paar saubere Hallenschuhe; Sportschuhe, die im Freien (z.B. Parkplatz oder Freianlagen) getragen wurden, sind in den Hallen nicht zugelassen
- ein Handtuch für Fitnessveranstaltungen
Gäste
Wer gilt als Gast?
Zum Berechtigungskreis „Gäste“ zählen alle Personen, die nicht in die Kategorie „Studierende“ oder „Bedienstete“ fallen und am Hochschulsport teilnehmen möchten.
Was zählt als Nachweis zur Teilnahme am Hochschulsport?
Zur Teilnahme am Hochschulsport muss ein gültiger Gästesportausweis vorgezeigt werden, welcher im Hochschulsportsekretariat zu beantragen ist. Hierzu ist Folgendes notwendig:
Was kostet die Teilnahme am Hochschulsport?
Die Ausstellungsgebühren betragen pro Semester:
- Bei Verlängerung eines vorhandenen Gästeausweises: 5,- € für die aktuelle Semestermarke
- Bei Erstausstellung oder Verlängerung eines alten Gästeausweises, der mehr als ein Semester zurückliegt: 20,- € Aufnahmegebühr und 5,- € für die Semestermarke, insgesamt also 25,- €
Für die Teilnahme an allen Sport- und Bewegungsangeboten wird ein entsprechendes Kursentgelt erhoben, welches in der Kursbeschreibung aufgeführt ist.
Wie kann bezahlt werden?
Gäste können das Kursentgelt überweisen oder vor Ort im Hochschulsportsekretariat mit einer CampusCard (erhältlich in den ServiceCentern des Studierendenwerks gegen fünf Euro Kaution) oder per EC-Karte bezahlen.
Die Kursbuchung ist erst nach Zahlungseingang gültig. Beachten Sie, dass bei Überweisungen die Verbuchung innerhalb der Universität einige Werktage erfordert. Ihr Buchungsanspruch erlischt, wenn die Kursgebühr nicht innerhalb von fünf Werktagen bei uns eintrifft. Sollte Ihre Zahlung trotz rechtzeitiger Überweisung am 5. Tag nicht gutgeschrieben sein, so senden Sie bitte einen Nachweis der Überweisung per E-Mail an das Hochschulsportsekretariat.
Was ist zum Hochschulsport mitzubringen?
Mitzubringen sind:
- gültiger Gästesportausweis
- Teilnahmeticket für die gebuchte Veranstaltung
- Sportkleidung
- ein separates Paar saubere Hallenschuhe; Sportschuhe, die im Freien (z.B. Parkplatz oder Freianlagen) getragen wurden, sind in den Hallen nicht zugelassen
- ein Handtuch für Fitnessveranstaltungen
Gültigkeit unserer Semestermarken für Bediensteten- und Gästesportausweise:
Seit 01.09.2024 ist die Marke WS24 erforderlich.
Rücktritt aus einem gebuchten Hochschulsportkurs:
Bei Rücktritten bzw. der Erstattung von Kursgebühren unterscheiden wir zwischen mehrwöchigen, regelmäßig angebotenen Kursen und den Kompaktangeboten wie Workshops, Touren und Exkursionen.
Mehrwöchige, regelmäßig angebotene Kurse und die CARDs:
Ein Rücktritt aus einem gebuchten wöchentlich stattfindenden Hochschulsportkurs (Semesterkurs, Ferienkurs) ist grundsätzlich möglich vor Kursbeginn und noch direkt nach dem ersten Kurstermin und hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Bis spätestens 10.00 Uhr des Folgetages nach dem 1. Kurstermin muss hierfür eine E-Mail an das Hochschulsportsekretariat (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) geschrieben werden. Die Kursgebühr wird Ihnen dann wieder auf Ihre CampusCard bzw. Ihren Studierendenausweis aufgeladen. Rücküberweisungen sind leider nicht möglich. Diese Rücktrittsfrist dient dazu, die sehr begehrten Kursplätze noch an andere Interessenten vermitteln zu können, was in der 2. oder 3. Kurswoche leider nicht mehr möglich ist.
Kompaktangebote, Einzelveranstaltungen, Workshops, Touren, Exkursionen:
Ein Rücktritt ist vor Kursbeginn grundsätzlich möglich, die Rücktrittsfristen und -gebühren sind bei der jeweiligen Kursausschreibung vermerkt. Die Stornogebühren betragen mindestens 10.- €.
Rückerstattungen:
Erstattungen von Kursgebühren (bei rechtzeitigen Rücktritten oder Nichtzustandekommen von Kursen) werden AUSSCHLIESSLICH auf Studierendenausweise bzw. CampusCards vorgenommen. Rücküberweisungen auf Bankkonten sind leider nicht möglich.
Anträge auf Rückerstattung von Kursgebühren sind im betreffenden Semester zu stellen. Nach Ablauf des fraglichen Semesters erlischt ein etwaiger Anspruch auf Rückzahlung!
Bei Einzelveranstaltungen, Workshops, Touren und Exkursionen erfolgen etwaige Erstattungen frühestens nach Abschluss der Gesamtveranstaltung.